Das Getriebe ist aus einer Nevada.

Bereits mit der geänderten Ölzuführung ( Madenschraube ).

Zusätzliche Änderungen:



Bereits beim Testaufbau musste ich feststellen, dass das vorgesehene Getriebe wieder nicht zu schalten war.

Dieses Teil hatte mir schon beim Aufbau meiner roten NTX Probleme bereitet.

Also habe ich es wieder zerlegt. Gleichzeitig mit einem anderen baugleichen Getriebe das zum Heulen begonnen hatte.

Nach Rücksprache mit Sascha habe ich dann speziell die Zahnräder verglichen. Und hier hat sich dann der Fehler gezeigt:

Guzzi hat bei den alten Getrieben eine Welle und 3 Zahnräder geändert. Im technischen Rundschreiben seht ausdrücklich, dass diese Teile nur gemeinsam getauscht werden dürfen. In meinem Getriebe wurden aber nur die beiden Zahnräder des 5ten Ganges gegen die Neueren getauscht. Das Ergebnis ist dann ein nicht schaltbares Getriebe.





Auch habe ich dann die folgenden Getriebe laut vorliegenden technischen Informationen verglichen:

- V75 bis Baujahr 2003

- Breva und V7 von 2003 bis 2012

- V7II ab 2012

und hier besonders die Primärübersetzung und die Übersetzung des letzten Ganges.

Je nachdem welche Kombination Getriebe-Hinterachsantrieb gewählt wird, ergibt sich eine Möglichkeit einer längeren Übersetzung.

Hier werde ich wohl erst das Ergebnis der Testfahrten abwarten müssen.


Zur Verwendung habe mir nun doch mein heulendes Getriebe aus der NTX repariert und zugleich die längste lieferbare Primärübersetzung.

In meiner NTX habe ich dafür ein Getriebe der Stone eingebaut.

==>...Recycling…


Aber die Kupplungsbetätigung habe ich dann doch geändert. Durch die geänderte Auspuffanlage war es nicht mehr möglich den Guzzi-Kupplungszug (besser dessen Verlegung) zu verwenden.

Schon lange versuche ich die Breva meiner Frau mit einer Hydraulikkupplungsbetätigung auszustatten. Dazu hatte ich mir einige Lösungen überlegt und auch schon entsprechende Teile beschafft. Leider ist bisher keine wirklich brauchbare Betätigung dabei gewesen.
Die letzte Idee war die Verwendung der Mecodraulic-Betätigung. Diese Einheit wird komplett (Pumpe, Leitung und Nehmerzylinder) von einem grossen Guzzi-Händler in Deutschland importiert und vertrieben. Der Nehmerzylinder ist weitgehend Baugleich mit dem Teil von Magura. Als Pumpe wird jedoch eine von Brembo verwendet.

Bereits bei der Installation dieser Einheit musste ich feststellen, dass auch dies keine sinnvolle Lösung darstellt.

Wenn man das Teil wie vorgesehen montiert, dann wird der vorgesehene Weg des Kupplungshebels am Getriebe sehr klein. Die Länge des Nehmerzylinders mit der Bestätigungsstange ist meiner Meinung nach zu Kurz. Sinnvoller erscheint es mir den Nehmerzylinder mit dem von Magura vorgesehenen Rearmount zu verwenden.

Daher habe ich mir eine Alternative überlegt. Ich hatte auch schon meine Centauro auf Hydraulik-Betätigung umgerüstet. Aus diesen Versuchen hatte ich noch einen Kupplungsnehmerzylinder von Moto Spezial. Dieser kam damals nicht zum Einsatz, da die üblichen Kupplungspumpen nicht passten (das betätigte Volumen dser Pumpen passte nicht zum Nehmerzylinder) und die von Moto Spezial angebotene Pumpe (eine umgebaute Brembo-Pumpe) qualitative Defizite bei längerem Gebrauch aufwies.

Für die Abstützung gegen den Getriebedeckel (die M8-Schraube würde genau auf eine Verstärkungsrippe aufsetzen) habe ich mir dann eine zusätzliche Verstärkung gedreht.

Aus mehreren Diskussionen und auch einem Besuch seinerzeit bei Moto Spezial wusste ich, dass zu diesem Nehmerzylinder eine Pumpe mit 8-9mm Kolbendurchmesser ideal sein sollte. Diese Grössen werden seit einiger Zeit von Magura angeboten: 9,5 10,5 12mm. In meinen Testteilen befand sich daher eine 9,5er Pumpe einer Husquarna. Diese habe ich dann eingebaut und beides mit einer Leitung von Probrake verbunden.

Diese Pumpe konnte ich damals bei meiner Centauro nicht verwenden, da es keine Möglichkeit gab diese zusammen mit dem Lichtschalter zu montieren.

Bei einem Telefonat mit Radical-Guzzi erfuhr ich, dass dieser ein zwschenstück anbietet, das kombinierte Montage nun zulässt. Aber für meine MGS ist dies nicht von nöten.